Vermittlungsbedingungen
Stand: November 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Bedingungen gelten für alle Leistungen, die Josephine Schwarz unter der Bezeichnung „Revierfreude – Jagdreisen by Jagdhundeurlaube“, Salzburger Straße 32, 83404 Ainring (im Folgenden „Revierfreude“), gegenüber ihren Kundinnen und Kunden (im Folgenden „Kunde“) erbringt.
(2) Revierfreude vermittelt Leistungen Dritter, insbesondere Jagden, Jagdführung, Jagderlaubnisse, Unterkünfte und Verpflegung in Ungarn, Kroatien und weiteren Ländern. Die Dritten, die diese Leistungen erbringen, etwa Jagdgesellschaften, Reviere, Jagdveranstalter oder Unterkünfte, heißen im Folgenden „Leistungsträger“.
§ 2 Revierfreude ist ausschließlich Vermittlerin
(1) Revierfreude tritt ausschließlich als Vermittlerin auf. Revierfreude ist nicht Reiseveranstalterin im Sinne der §§ 651a ff. BGB und erbringt die vermittelten Leistungen nicht selbst.
(2) Der Vertrag über die jeweilige Leistung kommt unmittelbar zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger zustande. Revierfreude nennt dem Kunden vor der Buchung den Leistungsträger mit Namen und Anschrift.
(3) Für die vermittelten Leistungen gelten die Bedingungen und Preislisten des jeweiligen Leistungsträgers. Revierfreude stellt sie dem Kunden vor der Buchung zur Verfügung.
(4) Bietet ein Leistungsträger selbst eine Pauschalreise an, zum Beispiel Jagd mit Unterkunft und Verpflegung zu einem Gesamtpreis, ist dieser Leistungsträger der Reiseveranstalter. Revierfreude vermittelt in diesem Fall die Pauschalreise des Leistungsträgers.
§ 3 Leistungen von Revierfreude
(1) Revierfreude berät den Kunden, wählt passende Leistungsträger aus, fragt Termine und Angebote an, leitet die Buchungserklärung des Kunden weiter und unterstützt bei Formalitäten, zum Beispiel bei der Beantragung der Jagderlaubnis.
(2) Bietet Revierfreude bzw. Jagdhundeurlaube eine eigene Leistung an, etwa eine fachliche Begleitung an Jagdtagen, wird diese gesondert vereinbart und berechnet. Für sie gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Jagdhundeurlaube.
§ 4 Vormerkung, Angebot und Buchung
(1) Eine Vormerkung über das Formular dieser Website ist unverbindlich und kostenlos.
(2) Auf Grundlage der Vormerkung erhält der Kunde ein Angebot mit dem Namen des Leistungsträgers, den Leistungen, den Preisen und der Vermittlungsgebühr.
(3) Mit seiner Buchung beauftragt der Kunde Revierfreude, die Buchung an den Leistungsträger weiterzuleiten. Der Vertrag über die Leistung kommt mit der Bestätigung durch den Leistungsträger zustande.
§ 5 Preise, Vermittlungsgebühr und Zahlung
(1) Die Preise der vermittelten Leistungen richten sich nach den Preislisten und Bedingungen des jeweiligen Leistungsträgers. Wann und an wen der Kunde zahlt, steht im Angebot.
(2) Nimmt Revierfreude Zahlungen für Leistungen eines Leistungsträgers entgegen, geschieht das im Namen und für Rechnung des Leistungsträgers. Revierfreude leitet diese Zahlungen an den Leistungsträger weiter. Kosten für vor Ort erlegtes Wild und Trophäen rechnet der Kunde direkt mit dem Leistungsträger ab, soweit im Angebot nichts anderes steht.
(3) Für die Vermittlung berechnet Revierfreude dem Kunden eine Vermittlungsgebühr. Ihre Höhe steht im Angebot, bevor der Kunde bucht. Daneben kann Revierfreude von Leistungsträgern eine Provision erhalten.
(4) Verauslagt Revierfreude auf Wunsch des Kunden Gebühren Dritter, zum Beispiel für die Jagderlaubnis, stellt Revierfreude diese dem Kunden in gleicher Höhe als durchlaufenden Posten in Rechnung.
§ 6 Rücktritt und Umbuchung
Für Rücktritt, Umbuchung und Stornokosten gelten die Bedingungen des jeweiligen Leistungsträgers. Revierfreude leitet entsprechende Erklärungen des Kunden unverzüglich an den Leistungsträger weiter. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.
§ 7 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, einen gültigen Jagdschein seines Heimatlandes, die erforderlichen Waffenpapiere (z. B. Europäischer Feuerwaffenpass), eine Jagdhaftpflichtversicherung sowie für mitgeführte Hunde Heimtierausweis und gültige Tollwutimpfung bereitzuhalten.
(2) Der Kunde beachtet die jagdlichen Vorschriften des Gastlandes, die Weisungen der Jagdführer und die Grundsätze der Waidgerechtigkeit.
§ 8 Haftung
(1) Revierfreude haftet für die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Weitergabe von Informationen und Erklärungen. Für die Erbringung der vermittelten Leistungen haftet der jeweilige Leistungsträger.
(2) Wildbestand, Anblick und Strecke hängen von Revier, Wetter und Jagdtag ab. Ein bestimmter Jagderfolg wird weder von Revierfreude noch von den Leistungsträgern geschuldet.
(3) Revierfreude haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Revierfreude nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden.
§ 9 Datenschutz
Für die Vermittlung gibt Revierfreude die erforderlichen Daten des Kunden an die jeweiligen Leistungsträger weiter. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingende Schutzvorschriften des Staates, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, nicht entzogen werden.
(2) Revierfreude ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.